Allgemeine Geschäftsbedingungen und Pauschalreiserichtlinie

Wir freuen uns, dass Sie unsere Website für Ihre Reisewünsche nutzen. Unsere AGB und die Pauschalreiserichtlinie sind die Basis unserer Reiseverträge und der damit verbundenen Dienstleistungen. Bitte lesen Sie diese sorgfältig durch, da sie wichtige Informationen über Ihre Rechte, Pflichten und die Bedingungen für die angebotenen Reisen enthalten.

 

 

Allgemeine Reisebedingungen – Our World Erlebnisreisen GmbH

1. Abschluss des Reisevertrages

1.1 Mit der Reiseanmeldung bietet der Kunde dem Reiseveranstalter Our World Erlebnisreisen GmbH (mit seinen Marken „Urlaub & Natur“ und „Cycling unlimited“), den Abschluss eines Pauschalreisevertrages auf der Grundlage der Reiseausschreibung, der Hinweise zu der betreffenden Reise im Reiseprospekt und auf Basis dieser Allgemeinen Reisebedingungen verbindlich an. Die Anmeldung kann auch über eines der Partnerreisebüros von Our World Erlebnisreisen GmbH erfolgen. Die Anmeldung erfolgt durch den Anmelder auch für alle von ihm in der Anmeldung mit aufgeführten Teilnehmer, für deren Vertragsverpflichtungen er wie für seine eigenen Verpflichtungen haftet, sofern er diese Verpflichtung durch ausdrückliche, gesonderte Erklärung übernommen hat. Die Anmeldung kann mündlich, schriftlich, telefonisch oder auf elektronischem Weg (E-Mail, Internet) erfolgen. Es wird empfohlen, die Reiseanmeldung mit dem von Our World Erlebnisreisen GmbH auf der Internetseite zur Verfügung gestellten Buchungsformular zu buchen, das am Ende der Reiseausschreibung zu finden ist.

1.2 Der Reisevertrag kommt mit der Annahme der Anmeldung des Kunden durch Our World Erlebnisreisen GmbH zustande. Our World Erlebnisreisen GmbH bestätigt dem Kunden den Vertragsschluss mit

der Buchungsbestätigung auf einem dauerhaften Datenträger (z. B. per E-Mail) direkt oder über das Partnerreisebüro und übersendet den Sicherungsschein. Durch den Sicherungsschein sind sämtliche Kundengelder abgesichert. Nur im Fall des Art. 250 § 6 Abs. 1 S. 2 EGBGB (z. B. Auf Messen) erhält der Kunde die Reisebestätigung in Papierform.

1.3 Weicht der Inhalt der Reisebestätigung von dem Inhalt der Anmeldung ab, so liegt unter Wahrung der vorvertraglichen Unterrichtungspflichten ein neues Angebot von Our World Erlebnisreisen GmbH vor, an das sie für die Dauer von 10 Tagen gebunden ist. Our World Erlebnisreisen GmbH wird den Kunden ausdrücklich auf diese Abweichung hinweisen. Der Vertrag kommt auf der Grundlage dieses neuen Angebots zustande, wenn der Kunde es innerhalb der Bindungsfrist ausdrücklich oder schlüssig, etwa durch Leistung der Anzahlung, annimmt.

1.4 Reisevermittler und Leistungsträger (z. B. Hotels, Beförderungsunternehmen) sind von Our World Erlebnisreisen GmbH nicht bevollmächtigt, Vereinbarungen zu treffen, Auskünfte zu geben oder Zusicherungen zu machen, die den vereinbarten Inhalt des Reisevertrages abändern, über die vertraglich zugesagten Leistungen von Our World Erlebnisreisen GmbH hinausgehen oder im Widerspruch

zur Reiseausschreibung stehen. Reisebüros sind nicht befugt, Ansprüche der Reisenden mit Wirkung für Our World Erlebnisreisen GmbH anzuerkennen.

2. Bezahlung, Reiseunterlagen

2.1 Nach Erhalt der Buchungsbestätigung und des Sicherungsscheines ist eine Anzahlung von 20 Prozent des Reisepreises innerhalb von 7 Tagen nach Rechnungsdatum fällig und zu zahlen. Die Anzahlung wird auf den Gesamtreisepreis angerechnet. Die Restzahlung ist 28 Tage vor dem vertraglichen Reisebeginn zur Zahlung fällig, sofern der Sicherungsschein übergeben ist, und feststeht, dass die Reise durchgeführt wird, insbesondere nicht mehr aus dem in Ziff. 6.1 genannten Grund abgesagt werden kann. Maßgeblich für die Rechtzeitigkeit der Zahlung ist deren Gutschrift bei Our World Erlebnisreisen GmbH.

2.2 Gehen auf den Reisepreis fällige Zahlungen trotz Mahnung und angemessener Fristsetzung zur Zahlung nicht ein, ist Our World Erlebnisreisen GmbH berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten. In diesem Fall kann Our World Erlebnisreisen GmbH den Kunden mit Rücktrittskosten belasten, die sich an nachstehender Ziff. 4.2 orientieren, vorausgesetzt, der Kunde hatte nicht selbst ein Recht zur Zahlungsverweigerung.

3. Preis- und Vertragsänderungen nach Vertragsschluss, erhebliche Vertragsänderungen

3.1 Our World Erlebnisreisen GmbH behält sich vor, den Reisepreis nach Vertragsschluss einseitig zu erhöhen, wenn die Erhöhung des Reisepreises sich unmittelbar aus einer tatsächlich erst nach Vertragsschluss erfolgten und bei Abschluss des Vertrages nicht vorhersehbaren a) Erhöhung des Preises für die Beförderung von Personen aufgrund höherer Kosten für Treibstoff oder andere Energieträger, b) einer Erhöhung der Steuern und sonstigen Abgaben für vereinbarte Reiseleistungen, wie Touristenabgaben, Hafen- oder Flughafengebühren, oder c) einer Änderung der für die betreffende Pauschalreise geltenden Wechselkurse ergibt. Der Reisepreis wird in den genannten Fällen in dem Umfang geändert, wie sich die Erhöhung der in a) bis c) genannten Faktoren pro Person auf den Reisepreis auswirkt. Sollte dies der Fall sein, wird Our World Erlebnisreisen GmbH den Kunden umgehend auf einem dauerhaften Datenträger (z. B. per E-Mail) klar und verständlich über die Preiserhöhung und deren Gründe unterrichten und hierbei die Berechnung der Preiserhöhung mitteilen. Eine Preiserhöhung ist nur wirksam, wenn sie den hier genannten Anforderungen entspricht und die Unterrichtung des Kunden nicht später als 20 Tage vor Reisebeginn erfolgt. Eine Preiserhöhung, die ab dem 20. Tag vor dem vereinbarten Abreisetermin verlangt wird, ist unwirksam. Auf die Verpflichtung von Our World Erlebnisreisen GmbH zur Preissenkung nach Ziff. 3.2 wird ausdrücklich hingewiesen.

3.2 Da Ziff. 3.1 die Möglichkeit einer Erhöhung des Reisepreises vorsieht, kann der Kunde eine Senkung des Reisepreises verlangen, wenn und soweit sich die in Ziff. 3.1 unter a) bis c) genannten Faktoren nach Vertragsschluss und vor Reisebeginn geändert haben und dies zu niedrigeren Kosten für Our World Erlebnisreisen GmbH führt. Hat der Kunde mehr als den hiernach geschuldeten Betrag gezahlt, ist der Mehrbetrag von Our World Erlebnisreisen GmbH zu erstatten. Our World Erlebnisreisen GmbH darf von dem zu erstattenden Mehrbetrag die ihr tatsächlich entstandenen Verwaltungsausgaben abziehen und hat dem Kunden auf dessen Verlangen nachzuweisen, in welcher Höhe Verwaltungsausgaben entstanden sind.

3.3 Our World Erlebnisreisen GmbH behält sich vor, nach Vertragsschluss andere Vertragsbedingungen als den Reisepreis einseitig zu ändern, wenn die Änderungen unerheblich sind, den Gesamtzuschnitt der gebuchten Reise nicht beeinträchtigen und nicht wider Treu und Glauben herbeigeführt werden (z. B. bei Flugzeitenänderungen von bis zu 3 Stunden, Routenänderungen auf Wanderungen). Our World Erlebnisreisen GmbH hat den Kunden hierüber auf einem dauerhaften Datenträger (z. B. per E-Mail, SMS) klar, verständlich und in hervorgehobener Weise über die Änderung zu unterrichten. Die Änderung ist nur wirksam, wenn sie diesen Anforderungen entspricht und vor Reisebeginn erklärt wird.

3.4 Erhebliche Vertragsänderungen: Übersteigt die in Ziff. 3.1 vorbehaltene Preiserhöhung 8 % des Reisepreises, kann Our World Erlebnisreisen GmbH sie nicht einseitig vornehmen. Our World Erlebnisreisen GmbH kann indes dem Kunden eine entsprechende Preiserhöhung anbieten und verlangen,

dass er innerhalb einer von Our World Erlebnisreisen GmbH bestimmten Frist, die angemessen sein muss,

(1) das Angebot zur Preiserhöhung annimmt oder (2) seinen Rücktritt vom Vertrag erklärt. Das Angebot zu einer Preiserhöhung kann nicht später als 20 Tage vor Reisebeginn unterbreitet werden.

Kann Our World Erlebnisreisen GmbH die Reise aus einem nach Vertragsschluss eingetretenen Umstand nur unter erheblicher Änderung einer der wesentlichen Eigenschaften der Reiseleistungen (Art. 250 § 3 Nr. 1 EGBGB) oder nur unter Abweichung von besonderen Vorgaben des Kunden, die Inhalt

des Vertrages geworden sind, verschaffen, so gilt Satz 2 dieser Ziff. 3.4 entsprechend, d. h. Our World Erlebnisreisen GmbH kann dem Kunden die entsprechende andere Vertragsänderung anbieten und verlangen, dass der Kunde innerhalb einer von Our World Erlebnisreisen GmbH bestimmten Frist, die angemessen sein muss, (1) das Angebot zur Vertragsänderung annimmt oder (2) seinen Rücktritt vom Vertrag erklärt. Das Angebot zu einer solchen sonstigen Vertragsänderung kann nicht nach Reisebeginn unterbreitet werden.

3.5 Our World Erlebnisreisen GmbH kann dem Kunden in ihrem Angebot zu einer Preiserhöhung oder sonstigen Vertragsänderung nach Ziff. 3.4 wahlweise auch die Teilnahme an einer anderen Pauschalreise (Ersatzreise) anbieten, über die Our World Erlebnisreisen GmbH den Kunden nach Art. 250 § 10 EGBGB zu informieren hat.

3.6 Nach dem Ablauf einer von Our World Erlebnisreisen GmbH nach 3.4 bestimmten Frist gilt das Angebot zur Preiserhöhung oder sonstigen Vertragsänderung als angenommen.

3.7 Tritt der Kunde nach Ziff. 3.4 vom Vertrag zurück, findet § 651h Abs. 1 S. 2 und Abs. 5 BGB entsprechend Anwendung. Soweit Our World Erlebnisreisen GmbH infolge des Rücktritts des Kunden zur Rückerstattung des Reisepreises verpflichtet ist, hat Our World Erlebnisreisen GmbH unverzüglich, auf jeden Fall innerhalb von 14 Tagen nach dem Rücktritt, Zahlung zu leisten. Ansprüche des Kunden nach § 651i Abs. 3 Nr. 7 BGB bleiben unberührt.

4. Rücktritt durch den Kunden vor Reisebeginn / Stornokosten, Umbuchungen

4.1 Der Kunde kann jederzeit vor Reisebeginn von der Reise zurücktreten. Maßgeblich ist der Zugang der Rücktrittserklärung bei Our World Erlebnisreisen GmbH oder dem Reisebüro, über das die Buchung des Kunden erfolgte. Es wird dem Kunden empfohlen, den Rücktritt schriftlich oder in Textform (z. B. per E-Mail) zu erklären.

4.2 Tritt der Kunde vom Reisevertrag zurück, so verliert Our World Erlebnisreisen GmbH den Anspruch auf den vereinbarten Reisepreis, kann aber vom Kunden eine angemessene Entschädigung verlangen. Dazu hat Our World Erlebnisreisen GmbH die folgenden Entschädigungspauschalen festgelegt, die sich nach dem Zeitraum zwischen der Rücktrittserklärung und dem Reisebeginn, der zu erwartenden Ersparnis von Aufwendungen von Our World Erlebnisreisen GmbH und dem zu erwartenden Erwerb durch anderweitige Verwendung der Reiseleistungen in Prozent des Reisepreises, je nach Rücktrittszeitpunkt des Kunden, wie folgt bestimmen:

– bis 30. Tag vor Reisebeginn 20%

– vom 29. bis 22. Tag vor Reisebeginn 30%

– vom 21. bis 14. Tag vor Reisebeginn 50%

– vom 13. bis 7. Tag vor Reisebeginn 60%

– vom 6. bis 1. Tag vor Reisebeginn 90%

– bei Rücktritt am Abreisetag / bei Nichterscheinen 95%

Dem Kunden bleibt es unbenommen, Our World Erlebnisreisen GmbH nachzuweisen, dass ihr überhaupt kein oder ein wesentlich niedrigerer Schaden entstanden ist, als in Höhe der von Our World Erlebnisreisen GmbH geforderten Pauschalen.

4.3 Our World Erlebnisreisen GmbH behält sich vor, anstelle der vorstehend genannten Pauschalen eine höhere, konkrete Entschädigung zu fordern und wird in diesem Fall die geforderte Entschädigung unter Berücksichtigung der ersparten Aufwendungen und einer etwaigen, anderweitigen Verwendung der Reiseleistungen konkret beziffern und belegen.

4.4 Zur Abdeckung von Reiserücktritts- und -abbruchskosten, empfiehlt Our World Erlebnisreisen GmbH dringend den Abschluss einer Reiserücktrittskosten-Versicherung und kann dem Kunden eine Reiserücktrittskostenversicherung oder eine Versicherung zur Deckung der Kosten einer Unterstützung einschließlich einer Rückbeförderung bei Unfall, Krankheit oder Tod vermitteln.

4.5 Ein rechtlicher Anspruch des Kunden auf Änderungen hinsichtlich des Reisetermins (innerhalb der gleichen Saisonzeit), des Reiseziels, der Unterkunft, der Verpflegungsart, der Beförderungsart (Umbuchungen) besteht nicht. Werden auf Wunsch des Kunden Umbuchungen nach der Buchung der Reise dennoch vorgenommen, so erhebt Our World Erlebnisreisen GmbH bis 30 Tage vor Reisebeginn ein Umbuchungsentgelt von € 40,00 je Umbuchungsvorgang. Dem Kunden ist unbenommen, nachzuweisen, dass ein Schaden überhaupt nicht oder nicht in der Höhe der Pauschalen entstanden ist. Umbuchungswünsche, die nach dem 30. Tag vor Reisebeginn eingehen, können, sofern ihre Durchführung überhaupt möglich ist, nur nach Rücktritt vom Reisevertrag zu den vorstehenden Bedingungen in Ziff. 4.2 bei gleichzeitiger Neuanmeldung durchgeführt werden.

4.6 Der Kunde kann innerhalb einer angemessenen Frist vor Reisebeginn auf einem dauerhaften Datenträger (z. B. per E-Mail) erklären, dass statt seiner ein Dritter in die Rechte und Pflichten aus dem Reisevertrag eintritt. Die Erklärung ist in jedem Fall rechtzeitig, wenn sie Our World Erlebnisreisen GmbH nicht später als sieben Tage vor Reisebeginn zugeht. Our World Erlebnisreisen GmbH kann dem Eintritt des Dritten widersprechen, wenn dieser Dritte die vertraglichen Reiseerfordernisse nicht erfüllt. Tritt ein Dritter in den Vertrag ein, haften er und der Kunde gegenüber Our World Erlebnisreisen GmbH als Gesamtschuldner für den Reisepreis und die durch den Eintritt des Dritten entstehenden Mehrkosten. Our World Erlebnisreisen GmbH darf eine Erstattung von Mehrkosten nur fordern, wenn und soweit diese angemessen und ihr tatsächlich entstanden sind. Sie hat dem Kunden einen Nachweis darüber zu erteilen, in welcher Höhe durch den Eintritt des Dritten Mehrkosten entstanden sind.

5. Nicht in Anspruch genommene Leistung

Nimmt der Kunde einzelne Reiseleistungen, die Our World Erlebnisreisen GmbH ihm ordnungsgemäß angeboten hat, aus Gründen, die ausschließlich von ihm selbst zu vertreten sind (z. B. Wegen vorzeitiger Rückreise, Krankheit) nicht in Anspruch, so hat er keinen Anspruch auf anteilige Erstattung des Reisepreises.

6. Rücktritt und Kündigung durch Our World Erlebnisreisen GmbH

6.1 Our World Erlebnisreisen GmbH kann bis 28 Tage vor Reisebeginn wegen Nichterreichens der Mindestteilnehmerzahl vom Vertrag zurücktreten und die Reise absagen, wenn sie in der jeweiligen vorvertraglichen Unterrichtung (z. B. Reiseausschreibung) diese Zahl beziffert sowie den Zeitpunkt, bis zu welchem vor dem vertraglich vereinbarten Reisebeginn dem Reisenden spätestens die Rücktrittserklärung zugegangen sein muss, angegeben hat, und in der Reisebestätigung die Mindestteilnehmerzahl und späteste Rücktrittsfrist angibt.

6.2 Our World Erlebnisreisen GmbH kann ferner vor Reisebeginn vom Vertrag zurücktreten, wenn Our World Erlebnisreisen GmbH aufgrund unvermeidbarer, außergewöhnlicher Umstände an der Erfüllung des

Vertrages gehindert ist. Our World Erlebnisreisen GmbH hat sodann den Rücktritt unverzüglich nach Kenntnis des Rücktrittsgrundes zu erklären.

6.3 Tritt Our World Erlebnisreisen GmbH nach Ziff. 6.1 oder Ziff. 6.2 vom Reisevertrag zurück, verliert sie den Anspruch auf den vereinbarten Reisepreis. Auf den Reisepreis geleistete Zahlungen werden dem Kunden unverzüglich, spätestens innerhalb von 14 Tagen nach dem Rücktritt von Our World Erlebnisreisen GmbH, zurückerstattet.

7. Obliegenheiten des Kunden, Abhilfe, Fristsetzung vor Kündigung des Kunden,

Anzeige von Gepäckschäden, Gepäckverzögerungen oder Gepäckverlust

7.1 Der Kunde hat auftretende Mängel unverzüglich der örtlichen Reiseleitung von Our World Erlebnisreisen GmbH oder unter der unten genannten Adresse / Telefonnummer anzuzeigen und dort um Abhilfe innerhalb angemessener Frist zu ersuchen. Die Kontaktnummer befindet sich stets in der Buchungsbestätigung. Soweit Our World Erlebnisreisen GmbH infolge einer schuldhaften Unterlassung der Anzeige nicht Abhilfe schaffen konnte, ist der Kunde nicht berechtigt, die in § 651m BGB bestimmten Rechte geltend zu machen oder nach § 651n BGB Schadensersatz zu verlangen.

Verlangt der Kunde Abhilfe, hat Our World Erlebnisreisen GmbH den Reisemangel zu beseitigen. Our World Erlebnisreisen GmbH kann die Abhilfe verweigern, wenn sie unmöglich ist oder unter Berücksichtigung des Ausmaßes des Reisemangels und des Wertes der betroffenen Reiseleistung mit unverhältnismäßigen Kosten verbunden ist. Our World Erlebnisreisen GmbH kann in der Weise Abhilfe

schaffen, dass sie eine gleich- oder höherwertige Ersatzleistung erbringt. Kann Our World Erlebnisreisen GmbH die Beseitigung des Mangels verweigern und betrifft der Mangel einen erheblichen Teil der Reiseleistungen, hat Our World Erlebnisreisen GmbH Abhilfe durch angemessene Ersatzleistungen

anzubieten.

7.2 Wird eine Reise infolge eines Mangels erheblich beeinträchtigt und leistet Our World Erlebnisreisen GmbH innerhalb einer angemessenen Frist keine Abhilfe, so kann der Kunde im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen den Reisevertrag kündigen, wobei aus Beweisgründen die schriftliche oder elektronische Erklärung empfohlen wird. Der Bestimmung einer Frist durch den Kunden bedarf es lediglich dann nicht, wenn die Abhilfe durch Our World Erlebnisreisen GmbH verweigert wird oder wenn die sofortige Abhilfe notwendig ist. Wird der Vertrag vom Kunden gekündigt, so behält Our World Erlebnisreisen GmbH hinsichtlich der erbrachten und der zur Beendigung der Pauschalreise noch zu erbringenden Reiseleistungen den Anspruch auf den vereinbarten Reisepreis; Ansprüche des Kunden nach § 651i Abs. 3 Nr. 6 und 7 BGB bleiben unberührt.

7.3 Gepäckschäden, Zustellungsverzögerungen bei Gepäck oder Gepäckverlust im Zusammenhang mit Flügen sind nach internationalen Übereinkommen binnen 7 Tagen bei Gepäckverlust und binnen 21 Tagen bei Gepäckverspätung nach Aushändigung des Gepäcks anzuzeigen, wobei empfohlen wird, unverzüglich an Ort und Stelle die Verlust- oder Schadensanzeige bei der zuständigen Fluggesellschaft zu erheben und den Schaden dann auch nochmals schriftlich geltend zu machen. Darüber hinaus ist der Verlust, die Beschädigung oder die Fehlleitung von Reisegepäck der örtlichen Reiseleitung oder dem Reiseveranstalter gegenüber anzuzeigen, wenn reiserechtliche Gewährleistungsansprüche geltend gemacht werden.

7.4 Der Kunde hat den Eintritt eines Schadens möglichst zu verhindern und eingetretene Schäden gering zu halten. Insbesondere hat er Our World Erlebnisreisen GmbH auf die Gefahr eines Schadens aufmerksam zu machen.

8. Haftung, Haftungsbeschränkung

Die vertragliche Haftung von Our World Erlebnisreisen GmbH für Schäden, die nicht Körperschäden sind und nicht schuldhaft herbeigeführt werden, ist auf den dreifachen Reisepreis beschränkt. Diese Haftungsbeschränkung gilt nicht für Ansprüche, die nach Montrealer Übereinkommen gegeben sind.

9. Informationspflichten über die Identität des ausführenden Luftfahrtunternehmens

Der Reiseveranstalter ist bei Veranstaltung einer Flugpauschalreise gemäß EU-VO Nr. 2111/05 verpflichtet, den Kunden über die Identität des jeweiligen Luftfahrtunternehmens sämtlicher im Rahmen der gebuchten Reise ggf. zu erbringenden Flugbeförderungsleistungen bei Buchung zu informieren. Steht die ausführende Fluggesellschaft zu diesem Zeitpunkt noch nicht fest, so muss der Veranstalter diejenige Fluggesellschaft nennen, die die Flugbeförderung wahrscheinlich durchführen wird und unverzüglich sicherstellen, dass der Kunde unverzüglich Kenntnis der Identität erhält, sobald diese feststeht bzw. diese feststehen. Gleiches gilt, wenn die ausführende Fluggesellschaft wechselt. Die von der EU veröffentlichte Liste von Fluggesellschaften, die in der EU keine Betriebsgenehmigung haben, finden Sie auf der Internetseite:

https://ec.europa.eu/transport/modes/air/safety/air-ban_de.

10. Pass- und Visumerfordernisse, gesundheitspolizeiliche Vorschriften

10.1 Our World Erlebnisreisen GmbH informiert den Kunden über Pass- und Visumerfordernisse des Bestimmungslandes, einschließlich der ungefähren Fristen für die Erlangung von Visa sowie gesundheitspolizeiliche Formalitäten (z. B. polizeilich vorgeschriebene Impfungen und Atteste), die

für die Reise und den Aufenthalt erforderlich sind.

10.2 Our World Erlebnisreisen GmbH haftet nicht für die rechtzeitige Erteilung und den Zugang notwendiger Visa durch die jeweilige diplomatische Vertretung, wenn der Kunde Our World Erlebnisreisen GmbH mit der Besorgung beauftragt hat, es sei denn, Our World Erlebnisreisen GmbH hat gegen eigene Pflichten verstoßen und selbst die Verzögerung zu vertreten.

10.3 Der Kunde ist selbst für das Mitführen der notwendigen Reisedokumente verantwortlich und muss darauf achten, dass sein Reisepass oder Personalausweis eine ausreichende Gültigkeit besitzt. Ferner ist er für die Einhaltung aller für die Durchführung der Reise wichtigen Vorschriften selbst verantwortlich. Alle Nachteile, insbesondere die Zahlung von Rücktrittskosten, die aus der Nichtbefolgung dieser Vorschriften erwachsen, gehen zu seinen Lasten, ausgenommen, Our World Erlebnisreisen GmbH hat ihre Hinweispflichten verschuldet nicht oder schlecht erfüllt. Insbesondere sind ausländische Zoll- und Devisenvorschriften einzuhalten.

11. Datenschutz, Widerspruchsrechte

11.1 Über die Verarbeitung seiner personenbezogenen Daten informiert Our World Erlebnisreisen GmbH den Kunden in der Datenschutzerklärung auf der Website und in ihren datenschutzrechtlichen Hinweisen. Our World Erlebnisreisen GmbH hält bei der Verarbeitung personenbezogener Daten die Bestimmungen des BDSG und der DSGVO ein. Personenbezogene Daten sind alle Daten, die sich auf eine Person persönlich beziehen (z. B. Name, Anschrift, E-Mail-Adresse). Diese Daten werden verarbeitet, soweit es für die angemessene Bearbeitung Ihrer Anfrage, Buchungsanfrage, zur Durchführung vorvertraglicher Maßnahmen oder für die Vertragserfüllung aus dem Reisevertrag erforderlich ist. Die Datenverarbeitung ist nach Art. 6 Abs. 1 S. 1 lit. b DSGVO zu den genannten Zwecken zulässig. Die Daten werden ohne ausdrückliche Zustimmung des Kunden nicht an nicht berechtigte Dritte weitergegeben. Der Kunde hat jederzeit die Möglichkeit, seine gespeicherten personenbezogenen Daten abzurufen, über sie Auskunft zu verlangen, sie ändern, berichtigen oder löschen zu lassen, ihre Verarbeitung einschränken zu lassen, ihrer Verarbeitung zu widersprechen, sie übertragen zu lassen oder sich bei einer Aufsichtsbehörde über die Verarbeitung zu beschweren (sämtliche Rechte der Art. 15 bis 20 DSGVO). Die Daten werden gelöscht, wenn sie für die Vertragserfüllung nicht mehr erforderlich sind oder wenn ihre Speicherung gesetzlich unzulässig ist. Sofern personenbezogene Daten des Kunden auf Grundlage von berechtigten Interessen gem. Art. 6 Abs. 1 S. 1 lit. f DSGVO verarbeitet werden, hat der Kunde das Recht, gem. Art. 21 DSGVO Widerspruch gegen die Verarbeitung seiner personenbezogenen Daten einzulegen, soweit dafür Gründe vorliegen, die sich aus seiner besonderen Situation ergeben.

11.2 Er kann unter der Adresse info@urlaubundnatur.de mit einer E-Mail von seinem Widerspruchsrecht Gebrauch machen oder Our World Erlebnisreisen GmbH unter der unten genannten Adresse kontaktieren. Mit einer Nachricht an info@urlaubundnatur.de kann der Kunde auch der Nutzung oder Verarbeitung seiner Daten für Zwecke der Werbung, Markt- oder Meinungsforschung oder zu Marketingzwecken jederzeit kostenfrei widersprechen.

12. Sonstiges, Hinweise auf Online-Streitbeilegung und Verbraucherschlichtung

12.1 Sollte eine der vorstehenden Bestimmungen unwirksam sein oder werden, behalten die übrigen Bedingungen gleichwohl Gültigkeit und die Wirksamkeit des Reisevertrages bleibt unberührt. Auf das gesamte Vertrags- und Rechtsverhältnis zwischen dem Kunden und Our World Erlebnisreisen GmbH findet ausschließlich deutsches Recht Anwendung. Soweit der Kunde Kaufmann oder juristische Person des privaten oder des öffentlichen Rechtes oder eine Person ist, die ihren Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthaltsort im Ausland hat, oder deren Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthalt im Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt ist, wird als Gerichtsstand der Sitz von Our World Erlebnisreisen GmbH vereinbart.

12.2 Die Europäische Kommission stellt eine Plattform zur Online-Streitbeilegung (OS) zur außergerichtlichen Beilegung von verbraucherrechtlichen Streitigkeiten für im elektronischen Rechtsverkehr geschlossene Reiseverträge bereit, die der Kunde unter

https://ec.europa.eu/consumers/odr findet. Our World Erlebnisreisen GmbH nimmt nicht an einem Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle teil und ist auch nicht gesetzlich verpflichtet, an einem solchen teilzunehmen. Ein internes Beschwerdeverfahren existiert nicht.

12.3 Der Reiseveranstalter ist Mitglied des forum anders reisen e.V., Hamburg, und erkennt den Kriterienkatalog des forum anders reisen e.V. zum nachhaltigen Tourismus an.

Reiseveranstalter:

Our World Erlebnisreisen GmbH

Schultheiss-Kiefer-Straße 23

76229 Karlsruhe

Tel.: +49-(0)721 – 9 63 13 780

http://urlaubundnatur.de

USt.-ID: DE326449337; Amtsgericht Mannheim HRB 753640

Wesentliche Merkmale der Dienstleistung: Veranstaltung von Pauschalreisen, ReiseveranstalterHaftpflichtversicherung: (TAS), Geltungsbereich der Versicherung: weltweit. Auf den Vertrag findet deutsches Recht Anwendung.

 

 

 

Als pdf:

Formblatt EU-Pauschalreiserichtlinie Urlaub&Natur

 

 

 

 

 

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