African Bikers Tours

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Reise- und Teilnahmebedingungen

Reise und Vertragsbedingungen

1. Wie kommt ein Reisevertrag zwischen Ihnen und AFRICAN BIKERS zustande?

Mit der Anmeldung bietet der Kunde dem Reiseveranstalter den Abschluss eines Reisevertrages verbindlich an. Die Anmeldung kann schriftlich, mündlich, fernmündlich oder durch elektronische Datenübermittlung vorgenommen werden. Sie erfolgt durch den Anmelder auch für alle in der Anmeldung mit aufgeführten Teilnehmer, für deren Vertragsverpflichtung der Anmelder wie für seine eigenen Verpflichtungen einsteht. Der Vertrag kommt mit der Annahme durch AFRICAN BIKERS zustande. Die Annahme bedarf keiner bestimmten Form. Bei oder unverzüglich nach Vertragsschluss wird AFRICAN BIKERS dem Kunden die Reisebestätigung aushändigen. Die Reisebedingungen von AFRICAN BIKERS sind Bestandteil dieses Vertrages, soweit diese wirksam in den Vertrag einbezogen worden sind. Hierzu ist AFRICAN BIKERS nicht verpflichtet, wenn die Buchung durch den Kunden weniger als 7 Kalendertage vor Reisebeginn erfolgt. Weicht der Inhalt der Reisebestätigung vom Buchungsinhalt ab, liegt ein neues Vertragsangebot vor, an welches AFRICAN BIKERS für einen Zeitraum von 10 Tagen gebunden ist. Der Vertrag kommt auf der Grundlage dieses neuen Angebots zustande, wenn der Kunde dieses durch ausdrückliche Annahmeerklärung bestätigt bzw. durch konkludentes Verhalten annimmt, wie die Vornahme der Anzahlung bzw. Restzahlung.

2. Wann müssen Sie was bezahlen?

Der komplette Reisepreis ist 28 Tage vor Antritt der Reise zu bezahlen, soweit feststeht, dass die Reise nicht mehr aus dem in Punkt 6 genannten Gründen (Nichterreichens der Mindestteilnehmerzahl) abgesagt werden kann. Bei Buchungen mehr als 28 Tage vor Reiseantritt wird die laut Preisliste erforderliche Anzahlung in Höhe von maximal 20 % des Reisepreises, für die von Ihnen gebuchte Reise, sofort fällig. Bei Nichteinhaltung dieser Zahlungsfristen kann AFRICAN BIKERS, wenn eine durch AFRICAN BIKERS gesetzte angemessene Nachfrist zur Leistung verstrichen ist, den Vertrag unter Berechnung der vollen Rücktrittskosten gemäß Punkt 5 kündigen.

3. Preis- und Programmänderungen

AFRICAN BIKERS behält sich vor, die ausgeschriebenen und mit der Buchung bestätigten Preise im Fall der Erhöhung der Beförderungskosten oder der Abgaben für bestimmte Leistungen wie Hafen- oder Flughafengebühren oder einer Änderung der für die betreffenden Reise geltenden Wechselkurse wie folgt zu ändern: Erhöhen sich die bei Abschluss des Reisevertrages bestehenden Beförderungskosten, insbesondere die Treibstoffkosten, so kann AFRICAN BIKERS den Reisepreis nach Maßgabe der nachfolgenden Berechnung erhöhen: a) Bei einer auf den Sitzplatz bezogenen Erhöhung kann AFRICAN BIKERS vom Reisenden den Erhöhungsbetrag verlangen. b) In anderen Fällen werden die vom Beförderungsunternehmen pro Beförderungsmittel geforderten, zusätzlichen Beförderungskosten durch die Zahl der Sitzplätze des vereinbarten Beförderungsmittels geteilt. Den sich so ergebenden Erhöhungsbetrag für den Einzelplatz kann der Veranstalter vom Reisenden verlangen. Werden die bei Vertragsschluss gültigen Abgaben, wie Hafen- oder Flughafengebühren gegenüber dem Veranstalter erhöht, so kann der Reisepreis um diesen entsprechenden, anteiligen Betrag heraufgesetzt werden. Eine Preiserhöhung durch AFRICAN BIKERS ist jedoch nur dann zulässig, sofern zwischen Vertragsschluss und dem vereinbarten Reisetermin mehr als 4 Monate liegen. Im Fall einer nachträglichen Änderung des Reisepreises oder einer Änderung einer wesentlichen Reiseleistung hat AFRICAN BIKERS den Reisenden unverzüglich, spätestens 21 Tage vor Reiseantritt, davon in Kenntnis zu setzen. Preiserhöhungen nach diesem Zeitpunkt sind nicht zulässig. Bei Preiserhöhungen um mehr als 5% oder im Fall einer erheblichen Änderung einer wesentlichen Reiseleistung ist der Reisende berechtigt, vom Reisevertrag kostenlos zurückzutreten oder die Teilnahme an einer mindestens gleichwertigen Reise zu verlangen, wenn der Reiseveranstalter in der Lage ist, eine solche Reise ohne Mehrpreis für den Reisenden aus seinem Angebot anzubieten. Der Reisende hat diese Rechte unverzüglich nach der Erklärung des Reiseveranstalters über die Preiserhöhung bzw. Änderung der Reiseleistung diesem gegenüber geltend zu machen. Änderungen oder Abweichungen einzelner Reiseleistungen von dem vereinbarten Inhalt des Reisevertrages, die nach Vertragsschluss notwendig werden oder die von AFRICAN BIKERS nicht wider Treu und Glauben herbeigeführt wurden, sind nur gestattet, soweit die Änderungen oder Abweichungen nicht erheblich sind und den Gesamtzuschnitt der gebuchten Reise nicht beeinträchtigen. Eventuelle Gewährleistungsansprüche bleiben unberührt, soweit die geänderten Leistungen mit Mängeln behaftet sind. AFRICAN BIKERS ist verpflichtet, den Kunden über Leistungsänderungen oder -abweichungen unverzüglich in Kenntnis zu setzen.

4. Ersatzpersonen

Bis zum Reisebeginn können Sie sich bei der Durchführung der Reise durch eine dritte Person ersetzen lassen. Der Eintritt einer Ersatzperson muss AFRICAN BIKERS unverzüglich angezeigt werden. Die Ersatzperson muss den Anforderungen gemäß Reiseprogramm entsprechen und ihrer Teilnahme dürfen keine gesetzlichen Vorschriften entgegenstehen. AFRICAN BIKERS kann in diesem Fall dem Eintritt dieses Dritten widersprechen. Die in den Vertrag eintretende Ersatzperson und der ursprünglich Reisende haften gegenüber AFRICAN BIKERS für den Reisepreis und als Gesamtschuldner für sämtliche durch den Eintritt der Ersatzperson entstehenden Mehrkosten.

5. Falls Sie von der Reise zurücktreten müssen

Sie können jederzeit vor Reisebeginn von einer auf dieser Webseite ausgeschriebenen Katalogreise zurücktreten. AFRICAN BIKERS kann in diesem Fall Ersatz für die getroffenen Reisevorkehrungen und für seine Aufwendungen verlangen und den Ersatzanspruch (Rücktrittspauschale) unter Berücksichtigung der gewöhnlich ersparten Aufwendungen und möglichen anderweitigen Verwendung in folgendem Verhältnis zum Reisepreis pauschalieren: – bis 30 Tage vor Reiseantritt 20 % vom Reisepreis pro Person – 29 bis 15 Tage vor Reiseantritt 30 % vom Reisepreis pro Person – 14 Tage bis 7 Tage vor Reiseantritt 60 % vom Reisepreis pro Person – ab 6. Tag vor Reiseantritt oder bei Nichtantritt der Reise 80 % des Reisepreises pro Person. Bei individuell gebuchten Sonderreisen gelten die Stornobedingungen der gebuchten Leistungsträger. Dem Reisenden steht das Recht zu, nachzuweisen, dass ein Schaden nicht entstanden oder ein wesentlich geringerer Schaden entstanden ist als die von uns geforderte Pauschale. Es wird dringend der Abschluss einer Reiserücktrittskostenversicherung (z.B. bei der Europäische Reiseversicherung ERV: www.reiseversicherung.de) empfohlen.

6. Falls wir mal absagen müssen

Wird die Reise infolge bei Vertragsschluss nicht voraussehbarer höherer Gewalt wie z. B. politischen Unruhen, Streiks, Katastrophen etc. erheblich erschwert, gefährdet oder beeinträchtigt, so kann AFRICAN BIKERS den Vertrag kündigen. Wird der Vertrag gekündigt, so kann AFRICAN BIKERS für die bereits erbrachten oder zu Beendigung der Reise noch zu erbringenden Reiseleistungen eine angemessene Entschädigung verlangen.

AFRICAN BIKERS kann bei Nichterreichen einer in der konkreten Reiseausschreibung genannten Mindestteilnehmerzahl nach Maßgabe folgender Bestimmungen von Reisevertrag zurücktreten:

a) Die Mindestteilnehmerzahl wird in der Buchungsbestätigung angegeben oder dort auf die entsprechenden Angaben in der Reiseausschreibung Bezug genommen. AFRICAN BIKERS ist verpflichtet, dem Reisenden die Absage der Reise unverzüglich zu erklären, wenn feststeht, dass die Reise wegen Nichterreichen der Mindestteilnehmerzahl nicht durchgeführt wird.
b) Ein Rücktritt von AFRICAN BIKERS später als vier Wochen vor Reisebeginn ist nicht zulässig.
c) Der Reisende kann bei einer Absage die Teilnahme an einer mindestens gleichwertigen anderen Reise verlangen, wenn AFRICAN BIKERS in der Lage ist, eine solche Reise ohne Mehrpreis für den Reisenden aus Ihrem Angebot anzubieten. Der Reisende hat dieses Recht unverzüglich nach der Erklärung über die Absage der Reise gegenüber AFRICAN BIKERS geltend zu machen. Im Fall der Absage der Reise wegen Nichterreichens der Teilnehmerzahl, zahlt AFRICAN BIKERS unverzüglich den Reisepreis zurück.

7. Wenn Sie während der Reise unzufrieden sind

Wird die Reise nicht vertragsmäßig erbracht, können Sie Abhilfe verlangen. AFRICAN BIKERS kann die Abhilfe verweigern, wenn sie einen unverhältnismäßigen Aufwand erfordert. Für die Dauer einer nicht vertragsgemäßen Erbringung der Reise können Sie eine entsprechende Herabsetzung des Reisepreises verlangen (Minderung). Der Reisepreis ist in dem Verhältnis herabzusetzen, in welchem zur Zeit des Verkaufs der Wert der Reise in mangelfreiem Zustand zu dem wirklichem Wert gestanden haben würde. Die Minderung tritt nicht ein, soweit Sie es schuldhaft unterlassen, den Mangel anzuzeigen. Wird eine Reise infolge eines Mangels erheblich beeinträchtigt und leistet AFRICAN BIKERS innerhalb einer angemessenen Frist keine Abhilfe, so können Sie im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen den Reisevertrag kündigen. Sie schulden in diesem Fall AFRICAN BIKERS den auf die in Anspruch genommenen Leistungen entfallenen Teil des Reisepreises, sofern diese Leistungen für Sie von Interesse waren. Sie können unbeschadet der Minderung oder der Kündigung bei Vorliegen der gesetzlichen Voraussetzungen Schadensersatz wegen Nichterfüllung verlangen, es sei denn, der Mangel der Reise beruht auf einem Umstand, den AFRICAN BIKERS nicht zu vertreten hat.

8. Haftung- und Schadensersatzpflicht

Die Haftung von AFRICAN BIKERS für Schäden, die nicht Körperschäden sind, ist auf den 3-fachen Reisepreis beschränkt, soweit ein Schaden des Reisenden weder vorsätzlich noch grob fahrlässig herbeigeführt wird oder soweit AFRICAN BIKERS für einen dem Reisenden entstehenden Schaden allein wegen eines Verschuldens eines Leistungsträgers verantwortlich ist. Für alle gegen AFRICAN BIKERS gerichteten Schadensersatzansprüche aus unerlaubter Handlung, die nicht auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit beruhen, haftet AFRICAN BIKERS bei Sachschäden bis EUR 4.100; übersteigt der 3-fache Reisepreis diese Summe, ist die Haftung für Sachschäden auf die Höhe des 3-fachen Reisepreises beschränkt. Diese Haftungshöchstsummen gelten jeweils je Reisenden und Reise. AFRICAN BIKERS haftet nicht für Leistungsstörungen im Zusammenhang mit Leistungen, die als Fremdleistungen lediglich vermittelt werden (z. B. Sportveranstaltungen, Theaterbesuche, Ausstellungen usw.) und die in der Reiseausschreibung ausdrücklich als Fremdleistungen gekennzeichnet werden. AFRICAN BIKERS haftet jedoch:

a)für Leistungen, welche die Beförderung des Kunden vom ausgeschriebenen Ausgangsort der Reise zum ausgeschriebenen Zielort, Zwischenbeförderungen während der Reise und die Unterbringung während der Reise beinhalten.

b)Wenn und insoweit für einen Schaden des Kunden die Verletzung von Hinweis-, Aufklärungs- oder Organisationspflichten des Reiseveranstalters ursächlich geworden ist. Ein Schadensersatzanspruch gegen AFRICAN BIKERS ist insoweit beschränkt oder ausgeschlossen, als aufgrund internationaler Übereinkommen oder auf solchen beruhenden gesetzlichen Vorschriften, die auf die von einem Leistungsträger zu erbringenden Leistungen anzuwenden sind, ein Anspruch auf Schadensersatz gegen den Leistungsträger nur unter bestimmten Voraussetzungen oder Beschränkungen geltend gemacht werden kann oder unter bestimmten Voraussetzungen ausgeschlossen ist.

9. Ausschluss von Ansprüchen und Verjährung

Ansprüche wegen nicht vertragsgemäßer Erbringung der Reise hat der Reisende innerhalb eines Monats nach vertraglich vorgesehener Beendigung der Reise gegenüber AFRICAN BIKERS geltend zu machen. Nach Ablauf der Frist kann der Reisende Ansprüche nur geltend machen, wenn er ohne Verschulden an der Einhaltung der Frist verhindert worden ist. Ansprüche des Reisenden nach den §§ 651 c bis f BGB, ausgenommen solche wegen Körper- und Gesundheitsschäden verjähren nach einem Jahr. Die Verjährung beginnt mit dem Tag, an dem die Reise dem Vertrag nach enden sollte. Hat der Reisende solche Ansprüche geltend gemacht, so ist die Verjährung bis zu dem Tag gehemmt, an dem der Reiseveranstalter die Ansprüche schriftlich zurück weist. Im Übrigen gelten die gesetzlichen Vorschriften.

10. Einreise- und Gesundheitsbestimmungen

AFRICAN BIKERS wird Staatsangehörige eines Staates der Europäischen Gemeinschaften, in dem die Reise angeboten wird, über Bestimmungen von Pass-, Visa- und Gesundheitsvorschriften vor Vertragsabschluss sowie über deren eventuelle Änderungen vor Reiseantritt unterrichten. Für Angehörige anderer Staaten gibt das zuständige Konsulat Auskunft. Dabei wird davon ausgegangen, dass keine Besonderheiten in der Person des Kunden und eventueller Mitreisender (z.B. Doppelstaatsangehörigkeit, Staatenlosigkeit) vorliegen.
Der Reisende ist selbst verantwortlich für das Beschaffen und Mitführen der notwendigen Reisedokumente, eventuell erforderliche Impfungen sowie das Einhalten von Zoll- und Devisenvorschriften. Nachteile, die aus der Nichtbefolgung dieser Vorschriften erwachsen, z.B. die Zahlung von Rücktrittskosten, gehen zu seinen Lasten. Dies gilt nicht, wenn AFRICAN BIKERS schuldhaft nicht, unzureichend oder falsch informiert hat. AFRICAN BIKERS haftet nicht für die rechtzeitige Erteilung und den Zugang notwendiger Visa durch die jeweilige diplomatische Vertretung, wenn der Reisende den Reiseveranstalter mit der Besorgung beauftragt hat, es sei denn, dass der Reiseveranstalter eigene Pflichten schuldhaft verletzt hat.

11. Kranken- und Unfallversicherung

Durch AFRICAN BIKERS sind Sie weder gegen Unfall noch gegen Krankheit versichert. Bitte prüfen Sie Ihre Versicherung bezüglich Leistungen im Ausland und schließen Sie gegebenenfalls eine Zusatzversicherung ab.

12. Beförderung im Flugzeug

Sollte der Reisevertrag die Beförderung mit dem Flugzeug beinhalten, wird der Reisende bei Buchung über den Namen des Luftfahrtunternehmens informiert. Sollte die Identität des Luftfahrtunternehmens zum Zeitpunkt der Buchung der Reise noch nicht feststehen, wird der Reisende unverzüglich informiert werden, sobald diese feststeht.

13. Schlussbestimmung

Die Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen des Reisevertrages hat nicht die Unwirksamkeit des gesamten Reisevertrages zur Folge. Es gilt deutsches Recht. Gerichtsstand für Vollkaufleute, juristische Personen des öffentlichen oder privaten Rechts und für Personen, die keinen allgemeinen Gerichtsstand im Inland haben, sowie für Personen, die nach Abschluss des Vertrages ihren Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt ins Ausland verlegt haben oder deren Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthalt im Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt ist, sowie für Passiv-Prozesse, ist der Sitz von AFRICAN BIKERS. Beides gilt nur dann nicht, wenn internationale Übereinkommen zwingend etwas anderes vorschreiben.

Komplette Angaben zum Reiseveranstalter:

African Bikers GmbH

Bahnhofstrasse 51

69115 Heidelberg

Deutschland

Tel: +49 721 9158 2944

Fax:      +49 721 9158 8994

E-mail: info@africanbikers.de

Website: www.africanbikers.de

Handelsregister Nummer: HRB 730431


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